Info Wahlarztsystem
Was bedeutet eigentlich „Wahlarzt“?
Wahlärzte haben keinen direkten Abrechnungsvertrag mit den Krankenkassen.
Patienten von Wahlärzten bekommen daher eine Honorarnote. Ein
Teil davon wird von der Krankenkasse zurückerstattet, sobald
die Honorarnote eingereicht wird. Die Höhe des rückerstatteten
Betrages variiert in Abhängigkeit von der erbrachten medizinischen
Leistung und muß daher nicht immer gleich sein. Einige Zusatzversicherungen
übernehmen jedoch die Bezahlung des gesamten Wahlarzthonorars.
Über unsere Honorarbeträge sowie die Details zur Rückerstattung
von Ihrer Krankenkasse informieren wir Sie jederzeit gerne.
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